ab 17. Mai gelten Lockerungen für den Präsenzunterricht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Seit 26. April dürfen wir wieder in der Schule unterrichten und ab 17. Mai gibt es einige Lockerungen.

Einzel- und Gruppenunterricht (max. 8 SchülerInnen indoor und max. 12 SchülerInnen outdoor) kann unter folgenden Bestimmungen stattfinden:

  • Es gilt weiterhin bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Ende Kindergarten) keine Masken- und Testpflicht.
  • Ab dem Eintritt in das Schulsystem haben Schülerinnen und Schüler einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, SchülerInnen nach dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Alle SchülerInnen müssen ein max. 48 Std. altes negatives Ergebnis eines Antigen Schnelltests auf SARS-CoV-2 für den Besuch an der Musikschule vorweisen. Der Corona-Testpass ("Ninja-Pass") gilt als Testnachweis.
  • Keine Testung ist notwendig, wenn aktuell eine ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene SARS-CoV-2 -Infektion innerhalb der letzten 6 Monate, oder der Nachweis neutralisierender Antikörper (Antikörpertest) für einen Zeitraum von 3 Monaten vorliegt.

Weiters muss der Abstand zwischen SchülerInnen und Lehrenden im Unterricht stets mindestens 2 Meter (radial), bei Blasinstrumenten, Gesang, EMP und Tanz soweit möglich mindestens 3 Meter (radial) betragen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dir. Mag. Salzer gerne zur Verfügung, Sie erreichen sie unter 0664/14 22 888 oder per E-Mail direktion@musikschule-alpenvorland.at.

Notenschlüssel

"Gib das, was dir wichtig ist, nicht auf, nur weil es nicht einfach ist."

Albert Einstein



Aktueller Stand: 19.05.2021 9:40 Uhr

17.05.2021